
In Deutschland ist ganz klar geregelt, dass bei Treppen immer eine Kopfhöhe von mindestens 200 cm einzuhalten ist. Macht auch Sinn, damit Treppen und Durchgänge ohne Verrenkungen nach vorn oder hinten passiert werden können. Anderenfalls drohen Verletzungen die von der Platzwunde beim Anstoßen bis zu Knochenbrüchen beim Sturz von der Treppe in Folge eines ohnmachtähnlichen Taumelzustandes nach einem Kopfanstoß reichen können. Die mitunter lustigen Situationen sind zumindest für den, der Schmerzen hat, eher nicht lustig.
Ausnahmen bestätigen die Regel und können selbst bei öffentlichen Veranstaltungen außer Kraft gesetzt werden, wie unser Bild zeigt. Es ist super hipp, den Eingang durch ein Fenster zu legen. So eine Veranstaltung kann in doppelter Hinsicht in Erinnerung bleiben – ungewöhnlich und cool, für alle die heil durchgekommen sind und schmerzhaft für alle, die mit dem Kopf die Haltbarkeit des Fensterrahmens getestet haben.
Die Kopfhöhe bei Treppen ist in der DIN 18065 geregelt.
Inhaber Jörg Arras
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