Der Meteriss – ist eine verbindliche Markierung an einem zentralen Ort eines Bauvorhaben, der für alle Handwerker bindend festlegt, wo die Oberkante des fertigen Fußbodens später ist. Genau 1 Meter, 100 cm oder 1000 mm unterhalb dieser Markierung. Soweit erst einmal die Faktenlage.
Erstellt wird der Meterriss von einem Architekten oder Bauleiter nach Beendigung des Rohbaus und vor Beginn des Ausbaus. Das dies nicht nur Theorie sein darf, sollte jedem Baubeteiligten klar sein, da sich alle Handwerker danach richten müssen.
Immer wieder müssen wir jedoch leider erleben, dass mit dieser Verbindlichkeit zu nachlässig umgegangen wird. Entweder ist gar kein Meterriss vorhanden, er wird kurzerhand geändert oder erst viel zu spät angebracht. Die Auswirkungen eines solchen Versäumnis sind teilweise nicht mehr zu korrigieren, in jedem Fall aber sehr teuer und ärgerlich.
Wer trägt die Schuld, wenn der Meteriss geändert wird oder gar keiner da ist und plötzlich Höhen oder Bauteile nicht mehr passen? Spannende Frage, denn viel zu oft wird erst einmal gestritten. Ist der Architekt oder Bauleiter mit seiner Formulierung „Maße sind am Bau zu prüfen“ generell raus aus der Verantwortung? Fakt ist jedoch, dass wir als Handwerker in der Beweispflicht sind, wenn der Meteriss geändert wurde. Und da fangen die Schwierigkeiten auch schon an. Wer macht denn beim Aufmaß eine ausführliche und eindeutige Fotodokumentation des Meterisses? Wir schon. Und ehrlich nicht nur beim Meteriss, sondern bei vielen Facetten des Baustellenalltags haben uns die Fotos schon so oft „den Arsch gerettet“, dass wir nur jedem empfehlen können, die Sache mit den Fotos ernst zu nehmen.
Bei der Treppenakademie gibt es ein wunderbares Video zum Thema Meteriss.
Euch allen einen schönen Tag.
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